Gäste und Besucher in Deutschland – Was muss man beachten?
Nicht nur als Reiseland, sondern auch als Aufenthaltsland ist Deutschland für viele Personen aus dem Ausland sehr attraktiv. Damit man während eines solchen Aufenthaltes bei einer Erkrankung oder auch bei einem Unfall keine finanziellen Schwierigkeiten bekommt, ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz über eine Auslandskrankenversicherung in Deutschland notwendig. Da es hierbei einiges zu beachten gibt, haben wir Ihnen im Nachfolgenden einige der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass sobald der Gast einen Titel für einen ständigen Aufenthalt in Deutschland erlangt, die Reiseversicherung nicht mehr greift, da somit der ständige Wohnsitz in Deutschland ist. Dann müsste er in das gesetzliche oder private System der deutschen Krankenversicherung wechseln. Diese Bedingung ist bei covomo auf der Detailseite eines jeden Tarifs hinterlegt und Sie können es jederzeit auch in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Einige wenige Ausnahmen gibt es dennoch – diese stellen wir Ihnen im Nachfolgenden kurz vor:
- TravelSecure: Abschluss bis 10 Tage nach Einreise möglich
- HanseMerkur: Abschluss bis 30 Tage nach Einreise möglich
- BDAE und April: Abschluss unabhängig vom Zeitpunkt der Einreise jederzeit möglich
Entweder weil ein Visum eine Vertragsbedingung ist (z.B. VisumPlus der HanseMerkur) und somit kein Vertrag zustande kommt oder weil das Versicherungsunternehmen aus Kulanz die Police storniert. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Versicherungsunternehmen.
Unabhängig davon besteht natürlich das gesetzliche Widerrufsrecht mit der 14-tägigen Frist.
Als Faustregel lässt sich sagen: Je länger man in Deutschland leben möchte, desto eher sollte man versuchen sich direkt über eine deutsche Krankenkasse versichern zu lassen.
Die TravelSecure richtet sich nach den Vorgaben der Botschaften. Manche Botschaften verlangen, dass auf dem Versicherungsschein explizit die gleiche Reisepassnummer steht wie auf dem Visumsantrag, um die eindeutige Identifizierung sicherzustellen.
Wenn die zu versicherte Person nicht über ein Reisedokument verfügt (z.B. Minderjährige in der Ukraine), dann können Sie stattdessen die jeweilige Nummer des Ausweisdokumentes angeben, welches Sie auch bei der Botschaft vorlegen.
Bei Reisen aus einen nicht-visumspflichtigem Land:
In diesem Fall können Sie das entsprechende Feld mit „offen“ bezeichnen und den Tarif trotzdem abschließen.
Generell:
Lediglich die TravelSecure (Würzburger) fragt bei Abschluss nach der Passnummer. Versicherungen wie z. B. HanseMerkur oder ERV akzeptieren auch Anträge ohne Passnummer