DIE FERNSEHER VERSICHERUNG
IN KÜRZE
Beim Kauf eines neuen Fernsehers haben Sie immer eine gesetzliche Garantiezeit von 2 Jahren. Jedoch bieten solche Garantien für gewöhnlich keine konkreten Versicherungsschutzleistungen. Man bleibt also im Fall eines Schadens selbst auf den Kosten sitzen. Unter der Voraussetzung, dass Sie eine Hausratpolice abgeschlossen haben, können Sie auch nicht damit rechnen, dass die Hausratversicherung verursachte Schäden an Ihrem TV Gerät übernimmt.
Mit dem Abschluss einer Elektronik-Versicherung für Ihren Fernseher sichern Sie sich vor unerwartet hohen Kosten ab und müssen so nicht lange darum bangen, ob die Hausratversicherung eventuelle Schäden deckt.
DEN RUNDUM-SCHUTZ GIBT ES SCHON AB…
- Sturz- und Bruchschäden: Die Versicherung leistet Schadenersatz bei Sturz- und Bruchschäden, soweit dadurch der Gebrauch und die Funktionsweise des Fernsehers beeinträchtigt wird.
- Wasserschäden: Der Versicherer leistet Schadensersatz bei Wasserschäden, falls der Gebrauch und die Funktionsweise des Geräts beeinträchtigt wird.
- Bedienungsfehler: Der Versicherer leistet Schadensersatz bei Bedienungsfehlern, falls dadurch die Funktionsweise des Fernsehers beeinträchtigt wird.
- Kurzschluss und Überspannung: Bei einem Kurzschluss oder einer Überspannung übernimmt die Versicherung den Schaden, falls die Funktionsweise des Fernsehers beeinträchtigt wird.
Vor allem für teure HighTech Fernsehern ist eine Zusatzversicherung keine verkehrte Idee, da die Hausratversicherung nur bei bestimmten Schadensfällen greift, und jeweilige Reparaturkosten oder gar eine Neuanschaffung unnötig teuer werden können.
Prinzipiell fangen die Tarife ab 36€ jährlich an.
* Preis bei einem LCD-TV im Wert von 1000€. Tarifberechnung jährlich.