Reiserücktritt Bedingungen: Was muss erfüllt sein?
Eine Reiserücktrittversicherung kann man im Gegensatz zu den anderen Reiseversicherungen nicht spontan kurz vor Reisebeginn abschließen. Hier gilt eine Abschlussfrist von maximal 30 bzw. 24 Tagen. Das bedeutet, dass die Reiserücktrittversicherung, wie auch die Reiseabbruchversicherung, spätestens 30 (24) Tage vor Abreise abgeschlossen werden muss.
Buchen Sie kurzfristig eine Last-Minute-Reise innerhalb dieser Frist, gilt die Bestimmung, dass man je nach Versicherer noch bis zu drei Werktagen (in Abhängigkeit mit der Kurzfristigkeit der Buchung) nach der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen kann.
Außerdem muss Ihr Abbruchgrund in den allgemeinen Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen gelistet sein, ansonsten haben Sie keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.
Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung
- Ohne Sorgen den Urlaub planen
- Schutz vor erheblichen Kosten
- Hilfe im Versicherungsfall
- Organisation vom Rückfall
Was ist eine Reiserücktrittversicherung ?
Es ist kein erfundenes Szenario: Man bucht eine Reise und genießt die Zeit der Vorfreude – und plötzlich passiert etwas, wodurch man verhindert ist, die Reise anzutreten. Da eine Reise immer personengebunden gebucht wird und daher nicht übertragbar ist, muss diese storniert werden. Dadurch auch sogenannte Stornierungsgebühren, die je nach Kurzfristigkeit der Stornierung zwischen 15 % und Ganzen 90 % des Reisewertes betragen können.
Für solche Zwischenfälle wurde die Reiserücktrittversicherung entwickelt. Diese übernimmt die im Stornierungsfall alle anfallenden Gebühren, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese möchten wir Ihnen im folgenden Artikel näherbringen, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen und Unklarheiten zu klären.
Die wichtigsten Fragen:
Bei den anerkannten Gründen unterscheiden Versicherungen wischen „persönlichen“ und „äußeren“ Gründen. Persönliche Gründe beziehen sich nicht nur auf den Policeninhaber selbst, sondern betrachten auch sein Verwandtschaftsumfeld. Man bezeichnet diesen Personenkreis im Versicherungswesen als Risikopersonen. Dazu zählen direkte Verwandte des Versicherungsnehmers, wie Eltern, Kinder und Geschwister, aber auch Lebens- bzw. Ehepartner. Manche Versicherer zählen sogar Hunde zu den sogenannten Risikopersonen.
Zu den persönlichen Gründen zählen Zwischenfälle wie zum Beispiel schwere und unerwartete Krankheiten, Verletzungen, ein Unfall oder eine unerwartete Schwangerschaft. Aber auch die Nichtversetzung eines Schülers, ein Arbeitsplatzwechsel oder gar der Verlust eines Arbeitsplatzes und gelten als akzeptierte Gründe eine Reise nicht antreten zu können.
Ereignisse, auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat, werden als äußere Gründe bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln, erhebliche Schäden am Eigentum oder Naturkatastrophen am Urlaubsort.
Grundsätzlich kann man sagen, dass alles was nicht in den AGBs als legitimer Grund aufgelistet ist, aus den Leistungen ausgeschlossen ist. Außerdem können auch zunächst akzeptierte Gründe abgelehnt werden, wenn es nachweisbar ist, dass der Schadensfall vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden ist oder das Eintreffen des Ereignisses bei Vertragsabschluss bzw. Reisebuchung absehbar war.
Auch bekannte Vorerkrankungen könnten Stolpersteine auf dem Weg zur Versicherungspolice darstellen. Über bekannte chronische Vorerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes oder Krebs sollte stets individuell mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft Absprache gehalten werden, um einen möglichen Verlust des Versicherungsschutzes vorzubeugen.
Da die Tarifprämie unmittelbar mit dem Reisewert zusammenhängt, kann diese je nach dem Reisepreis und Tarifart abweichen. Was allerdings immer gleich bleibt ist, dass im Falle einer Stornierung der Reise sogenannte Stornierungskosten anfallen. Die Höhe dieser ist ebenfalls an einen bestimmten Faktor geknüpft und zwar die Kurzfristigkeit der Stornierung. Grundsätzlich kann man sagen, dass je näher der Abreisetag rückt, desto höher fallen die Stornierungsgebühren aus.
Somit unterscheidet man zwischen privaten und geschäftlichen Reisen und unter Tarifen für Einzelreisen bzw. Jahresverträgen, die alle Reisen innerhalb eines Jahres versichern. Auch die Region sollte angegeben werden. Hier gibt es folgende drei Auswahlmöglichkeiten: Europa, weltweit exklusive USA und Kanada oder weltweit inklusive USA und Kanada.
Des Weiteren kann man den Reiserücktritt nur für sich selbst, als Paar oder für die ganze Familie versichern. Hierbei ist ebenfalls der Reisewert ausschlaggebend, daher sollte beachtet werden, ob der Versicherer einfach nur eine Gesamtsumme abfragt, oder die Reisekosten für jede Person einzeln. Wenn es hier zu Missverständnissen kommt, kann es im Schadensfall für den Policeninhaber teuer werden. Achten Sie stets auf die Formulierungen und fragen Sie im Zweifelsfall lieber einmal zu viel nach.
Die Reiserücktrittsversicherung kann – so wie alle Reiseversicherungen – mit oder ohne Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung gebucht werden. Von Tarifen mit Selbstbehalt ist grundsätzlich abzuraten, da diese zwar ein paar Euro günstiger sind, aber im Schadensfall relativ hohe Kosten auf Sie zukommen. In den meisten Fällen beträgt der Selbstbeteiligungsanteil zwischen 20 % und 50% des ersatzfähigen Schadens, in jedem Fall aber mindestens aber 25 € pro Person bzw. Objekt.
Haben Sie im Vorfeld unter Einhaltung aller in den ABGs aufgeführten Bedingungen eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, sind Sie in diesem Fall vor diesen hohen Ausgaben geschützt, diese übernimmt nämlich Ihre Versicherungsgesellschaft für Sie.
Testsieger vs. günstigster Tarif
Im Folgenden möchten wir Ihnen zwei Varianten solcher Kombitarife vorstellen, um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, welche Leistungen unbedingt inkludiert sein sollten und auf welche man beispielsweise aus Kostengründen verzichten kann. Es handelt sich hierbei um eine Gegenüberstellung des Testsiegers (Finanztest 02/14; Note: 1,4 „sehr gut“) und dem günstigsten Tarif dieser Versicherungssparte.
Die beiden Tarife weisen sehr viele Gemeinsamkeiten, trotz des relativ großen Preisunterschiedes auf. Es sind beides Kombitarife, die aus einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung bestehen und sowohl die Stornogebühren, als auch die Mehrkosten für die Hinreise übernehmen. Auch anfallende Umbuchungskosten werden zu ein Hundert Prozent erstattet. Beide Tarife versichern jeweils eine Einzelreise und beinhalten eine Notruf-Hotline sowie einen Ombudsmann. Eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist ein Wohnsitz in Deutschland.
Der Testsieger stammt aus dem Hause TravelSecure, einer online-Tochter der Würzburger Versicherungs AG. Der Tarif nennt sich „Topschutz (ohne SB)“ und kostet 2,80 € pro Tag bei einem Reisewert von 1.000 € und einer 15-tägigen Reise. Insgesamt würde die Versicherungsprämie somit 42 € betragen. Die Abschlussfrist beträgt 30 Tage vor Abreisetag und das Haustier Hund zählt zum Kreis der Risikopersonen, was besonders für Hundebesitzer interessant sein könnte.
Mit gerade mal 2,20 € pro Tag ist der Tarif „Reiserücktritt+Reiseabbruch (exkl. SB)“ vom Anbieter SafetyCard, ebenfalls eine online-Tochter allerdings der Signal Iduna, der günstigste Kombitarif ohne Selbstbehalt. Auch hier beträgt der Reisewert 1.000 € und die Reisedauer 15 Tage, die Gesamtprämie liegt somit bei 33 €. Diesen Tarif kann man unter besonderen Umständen auch noch 14 Tage vor Abreise abschließen, Hunde zählen allerdings nicht als Risikoperson.
Der TravelSecure-Testsieger-Tarif fällt aufgrund ausführlicherer Leistungen in der Sparte der Reiseabbruchversicherung teurer aus. Dazu zählen zum Beispiel die Übernahme von Mehrkosten für eine mögliche Zwangsverlängerung und der Rücktritt wegen einem Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes.