Krankenversicherung Niederlande – was gibt’s zu beachten?

Wer dauerhaft in den Niederlanden lebt oder dort Einkommenssteuer zahlt, ist durch das Gesetz verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Da durch eine Gesetzesänderung die gesetzlichen und privaten Versicherer gleichgestellt sind, hat man freie Wahl. Das niederländische Gesundheitssystem beruht auf drei Säulen, die die Finanzierung unterschiedlicher Leistungsbereiche absichern.

Die erste Säule bildet die Pflegeversicherung, der „Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten“ – AWBZ. Die Leistungen der AWBZ geht über den Versorgungsumfang der deutschen Pflegeversicherung hinaus und dient der Absicherung gegen besonders schwere gesundheitliche Risiken. Bei der AWBZ handelt es sich um eine Volksversicherung, bei der jede Einwohnerin und jeder Einwohner pflichtversichert ist.

Die eigentliche Krankenversicherung „Zorgverzekeringswet“ (ZVW) stellt eine Basisversicherung und somit die zweite Säule dar. Dieses sichert alle wichtigen Leistungen der Akutversorgung. Diese Versicherung ist ebenfalls für jeden Einwohner die Niederlande verpflichtend. Um den Zugang zum Versicherungssystem allen Gesellschaftsschichten zuzusichern, wurde ein Standardtarif von den Versicherungsanstalten festgelegt.

Die dritte Säule des der niederländischen Versicherung bilden die privaten Zusatzversicherungen. Diese gewinnen immer mehr Bedeutung, da sie Leistungen abdecken, die aus dem Katalog der gesetzlichen Versicherer ausgeschlossen sind. Dazu zählt zum Beispiel die Absicherung von Zahnarztleistungen, Hörgeräte, Physiotherapie oder alternative Behandlungsmethoden.

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Krankenversicherung Niederlande

Die Europäische Gesundheitskarte in den Niederlanden

Wer denkt „Meine deutsche gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet doch auch Leistungen für das europäische Ausland“, sollte an dieser Stelle genau aufpassen! Per Gesetz ist den gesetzlichen Krankenversicherungskassen nämlich jegliche Interaktion im Ausland verboten. Es besteht jedoch ein separat ausgehandeltes Sozialversicherungsabkommen mit den Mitgliedsstaaten der EU, welches Raum für eine Sonderregelung bezüglich der Kostenübernahme im EU-Raum lässt.

Danach verfügt jeder gesetzlich versicherte Bürger der Bundesrepublik über eine EHIC (European Health Insurance Card=Europäische Krankenversicherungskarte), die auf der Rückseite der gesetzlichen Krankenversichertenkarte aufgedruckt ist. Diese einheitlich blau gestaltete und mit der Europaflagge versehene Rückseite muss im Bedarfsfall unbedingt vorgezeigt werden. Die je nach Versicherer unterschiedlich ausfallende Vorderseite Ihrer Versichertenkarte ist im Ausland nicht relevant. Die Leistungen der EHIC beinhalten gewisse Basisleistungen, die die Notfallversorgung im EU-Raum zu jedem Zeitpunkt absichern sollen und bei Ihrem Versicherer in Erfahrung gebracht werden können.

Jedoch handelt es sich hierbei lediglich um absolute Grunddienstleistungen und keinesfalls um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Sollten Sie beispielsweise während Ihres Kurzurlaubs in Den Haag kurzfristig ernsthaft krank werden und nicht mehr auf dem herkömmlichen Weg nach Deutschland zurückkehren können, haben Sie nur zwei Optionen. Zum einen können Sie eine eventuell notwendige Operation in den Niederlanden vornehmen lassen und darauf hoffen, den größten Anteil der anfallenden Kosten von Ihrer deutschen Krankenversicherung erstattet zu bekommen. Es wird nämlich maximal bis zu dem Betrag erstattet, der in Deutschland für eine vergleichbare Leistung entstanden wäre. Zum anderen können Sie einen Krankenrücktransport organisieren, der allerdings – je nach Transportmittel – schnell mehrere Tausend Euro kosten kann. Seien Sie jedoch gewarnt: Die Erstattung der Kosten für einen Krankenrücktransport sind bei der EHIC von vornherein ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie auf diesen Kosten mit absoluter Sicherheit sitzen bleiben werden.

Zudem kann es passieren, dass Sie durch einen unglücklichen Zufall bei einem Gesundheitsversorger landen, der die EHIC nicht akzeptiert. Das hängt mit dem aufwändigen Abrechnungsprozess zusammen, durch den der Behandler bis zu zwei Jahre auf sein Honorar warten muss. Möchten Sie jegliches finanzielle Haftungsrisiko ausschließen, sollten Sie unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung für Ihre Reise in die Niederlande abschließen.

Deutsche in den Niederlanden

Wenn Sie einen Urlaub in den Niederlanden planen, sollten Sie keinesfalls an einer privaten Auslandskrankenversicherung sparen. Trotz dem Basisschutz der EHIC sollte eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, da die EHIC lediglich für Notfallsituationen gedacht ist und nicht als reguläre Krankenversicherung für das Ausland.

 

Bei den Reisekrankenversicherungen werden grundsätzlich zwei Tarifarten unterschieden: Zum einen gibt es Policen, die nur eine Einzelreise absichern, die aber – je nach Tarif bis zu fünf Jahren dauern kann oder einem Jahresvertrag, der alle Auslandsreisen innerhalb eines Jahres absichert, die aber in der Regel bis zu 56 Tagen dauern dürfen. Planen Sie also einen Auslandsaufenthalt, der über 56 Tage dauern wird, sollten Sie einen Einzeltarif abschließen. Wissen Sie, dass Sie innerhalb des Jahres mehrmals verreisen werden, sind Sie mit einem Jahrestarif besser bedient.

Da in Deutschland alle Arbeitgeber gem. §§ 617 – 619 BGB der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter unterliegen, sollten Sie als Angestellter auf Dienstreisen sich keine Gedanken zu Versicherungen machen müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet ihre ins Ausland entsandten Mitarbeiter gegen mögliche Gesundheits- und Unfallkosten ausreichend abzusichern. Trotzdem sollten Sie als Arbeitnehmer sich im Vornhinein vergewissern, dass dieser Schutz auch tatsächlich gewährleistet ist.

Sind Sie selbstständig oder ein freier Mitarbeiter und möchten sich auf eine Dienstreise ins Ausland begeben, sind Sie selbst für einen adäquaten Schutz zuständig. Dafür haben wir einige Versicherungstarife im Angebot, die Sie optimal gegen die häufigsten Risiken absichern. Da Sie als Selbstständiger beziehungsweise Freiberufler selbst für Ihren Versicherungsschutz verantwortlich sind, haben Sie auch die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, der sowohl geschäftliche als auch private Reisen absichert. Somit hätten Sie alle Reisen versichert und dabei Geld gespart. Hier sind auch Kombitarife bestehend aus mehreren Versicherungstypen möglich, je nach Bedarf können Reiserücktritts-, Reiseabbruch- sowie Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung hinzugebucht werden.

Viele junge Menschen glauben, dass man automatisch versichert ist, wenn man für ein Auslandssemester verreist oder an einem Au-Pair– beziehungsweise Work and Travel-Programm teilnimmt. Leider stimmt das nicht. Keiner ist automatisch irgendwo mitversichert, von den Organisatoren können lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden.

Der einzige Schutz, der tatsächlich automatisch besteht ist der der EHIC. Dieser ist aber nur im europäischen Raum gültig und nur in äußersten Notsituationen anwendbar. Daher sollten Sie den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung in die Reisekasse einkalkulieren.

Für Studenten, Au-Pairs und Work and Traveller bieten wir viele Sondertarife zu besonders attraktiven Prämien, die trotz dem günstigen Preis über alle notwendigen Leistungen verfügen. Den günstigsten Tarif gibt es bereits ab 1,10 Euro pro Tag bei einem Tarif, der sechs Monate gültig ist. Die Gesamtprämie würde dann bei 203 Euro liegen. Den Testsieger gibt es für 1,95 Euro pro Tag, für ein halbes Jahr wären dies 356 Euro, für ein ganzes 713 Euro. Der günstigste Tarif für ein Jahr kostet 1,15 pro Tag und insgesamt 713 Euro.

Für Menschen, die in den Niederlanden leben, aber dort kein Einkommen beziehen, ist der Abschluss einer holländischen Krankenversicherung nicht unbedingt verpflichtend. Es kommt in erster Linie auf die Dauer des Aufenthaltes in den Niederlanden an.

Da die Regelungen, ab wann eine Krankenversicherung abgeschlossen werden muss, sehr unklar formuliert sind, haben wir folgende Faustregeln für Sie als Anhaltspunkte zusammengestellt:

  • Personen, die weniger als ein Jahr in Holland verbringen, halten sich nur vorübergehend im Land auf.
  • Aufenthalte, die zwischen einem und drei Jahren dauern werden normalerweise als Langzeit-Aufenthalt angesehen – ausgenommen, das Gegenteil kann beweisen werden.
  • Personen, die sich länger als drei Jahre in den Niederlanden aufhalten, befinden sich definitiv auf einem Langzeit-Aufenthalt.
  • Es wird jeder einzelne Fall individuell betrachtet und es wird untersucht, ob sich das Zentrum des bürgerlichen und sozialen Lebens der Person in den Niederlanden oder in einem anderen Land konzentriert.
  • Wenn Sie von einer niederländischen Firma Gehalt beziehen und daher auch eine Krankenversicherung abschließen, müssen Sie außer der Krankenversicherung auch Sozialabgaben
  • In diesem Fall ist es auch oft am günstigsten eine sogenannte „Collective Health Care Insurance“ abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine vom Arbeitgeber mit den Versicherungen ausgehandelten Tarifkombination, die neben den Mindestleistungen oftmals auch Zusatzversicherungen Bei diesen Tarifen können die Arbeitnehmer oftmals auch Ehepartner und Kinder bis 18 Jahre mitversichern. Die Arbeitgeber sind aber nicht verpflichtet diesen Service anzubieten.
  • Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht wird mit Geldstrafen

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Zusatzversicherung

Genau wie in Deutschland ist es auch in Holland möglich – und vor allem üblich – zusätzliche private Krankenversicherungen für Leistungen abzuschließen, die von den staatlichen Kassen nicht getragen werden. Die privaten Versicherungsträger sind allerdings an keine Preisgrenzen gebunden und entscheiden selbst über Leistungen, Preise und Klienten. Den privaten Anbietern steht es demnach frei Interessenten abzulehnen.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht verpflichtend, dennoch ist die Zahl der privaten Zusatzversicherungen deutlich höher als in Deutschland. In Holland besitzen circa 95 Prozent der Bevölkerung eine private Zusatzversicherung.

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Diese Versicherungen können Sie abschließen:

Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“
Till Heimlich
„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“
Lis Hannemann-Strenger
„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“
Tobias Gaertner