Spezialversicherungen für Reisen
Zu den Spezialversicherungen gehören Reiseversicherungen, die auf das spezielle Reiseverhalten zugeschnitten sind. Da die Standardversicherungen den Schutz für spezielle Aktivitäten auf Reisen ausschließen, ist der Abschluss für einige Personengruppen sinnvoll und notwendig. Zu den Spezialversicherungen gehören:
- Reisehaftpflichtversicherung: Die Reisehaftpflichtversicherung übernimmt aus Personen- oder Sachschäden resultierende Vemögensschäden
- Vorerkrankungen: Spezielle Auslandskrankenversicherungs-Tarife decken Vorerkrankungen ab, falls in den letzten 6 Monaten keine Behandlung stattgefunden hat.
- Reiseinsolvenzversicherung: Die Reiseinsolvenzversicherung erstattet Vorabzahlungen an Fluggesellschaften oder Hotels, die aufgrund einer Insolvenz auftreten.
- Langzeitversicherung: Eine Langzeitversicherung versichert Reisen mit einem Auslandsaufenthalt von meist mehr als 56 Tagen. Dabei werden Risiken mitversichert, die bei einem längeren Aufenthalt wahrscheinlich werden, wie Zahnersatz oder Sehhilfen.
- Wintersportversicherung: Eine Wintersport-Versicherung versichert privat genutzte Wintersport-Geräte, wie bspw. Ski, Skistöcke und Snowboards gegen Diebstahl, Bruch, Raub und Einbruchdiebstahl.
- Erntehelferversicherung: Die Erntehelferversicherung versichert im Ausland tätige Arbeitskräfte gegen anfallende Kosten aufgrund von ärztlicher Behandlung oder Transport.
- Kreuzfahrtversicherung: Die Kreuzfahrtversicherung bietet einen Krankenversicherungsschutz, Reiserücktritts- und Reiseabbruchschutz sowie einen Reisegepäckschutz für die Dauer der Kreuzfahrt durch sämtliche Gewässer innerhalb Europas oder auch außerhalb Europas.
Generelle Ausschlüsse
Eine Vielzahl von Ereignissen wird von den Versicherern explizit in den Versicherungsbestimmungen ausgeschlossen. Dazu zählen:
- Vorerkrankungen: Erkrankungen, die schon vor Reiseantritt dem Reisenden bekannt waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
- Krieg: Bürgerkrieg und innere Unruhen in Ländern, für die vom auswärtigen Amt Reisewarnungen bestehen, werden von Versicherern nicht versichert
- Terrorismus: Generell besteht kein Versicherungsschutz für Länder in denen Terrorismus herrscht
- Alkohol/Drogen: Erkrankungen oder Verletzungen die aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch resultieren
Versicherer bieten in der Regel einen 24 Stunden 7 Tage Kundenservice, der Ihnen beratend zur Seite steht und Ihnen im Notfall notwendige Informationen zur Verfügung stellt. Merken Sie sich die Kontaktinformationen ihres Versicherers. um im Ernstfall direkte Hilfe zu erhalten. Denken Sie daran Vorerkrankungen immer vor Versicherungsabschluss anzugeben. Müssen Sie während des Auslandsaufenthalts aufgrund ihrer Vorerkrankung behandelt werden und haben Sie diese vorab verschwiegen, genießen Sie keinen Versicherungsschutz. Sämtliche Behandlungskosten müssen dann selbst getragen werden.