Kosten für eine Krankenversicherung
Seit 2009 herrscht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bundesbürger und alle Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland. Diese Versicherungspflicht richtet sich an alle, die keinen anderweitigen Versicherungsanspruch für Krankheitsfälle haben wie zum Beispiel Beihilfe, Heilfürsorge oder Private Krankenversicherung. Daher besteht seitdem auch für alle gesetzlichen Versicherer die Pflicht alle Interessenten aufzunehmen. Eine Ausnahme gibt es aber auch hier: Zugezogene und Einwanderer, beziehungsweise alle, die noch nie in das deutsche Sozialversicherungssystem eingezahlt haben, haben nicht den Anspruch in einer gesetzlichen Kasse versichert zu werden. Allerdings kann es trotzdem einen Versuch wert sein, zu versuchen sich gesetzlich zu versichern. Ausgenommen aus dem gesetzlichen Schutz sind nur Personen, die einen Anspruch auf Heilfürsorge, Beihilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ähnliches haben. Empfänger laufender Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sind von der Versicherungspflicht nicht befreit, die Beitragszahlungen erfolgen aber aus Steuergeldern und müssen nicht von den Betroffenen übernommen werden.

Wie viel kostet eine private beziehungsweise gesetzliche Krankenversicherung?
Wie bereits erwähnt, hängt der Versicherungsbeitrag bei gesetzlichen Kassen vom monatlichen Bruttoeinkommen ab und beträgt für den Arbeitnehmer 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag. Die restlichen 7,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Kinder sind in der Regel bei der Mutter kostenlos mitversichert.
Die Beiträge der Privaten Krankenversicherungen hängen von mehreren Faktoren ab, lediglich das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Da private Tarife immer sehr individuell sind und man sich diese nach dem Baukastenprinzip aus vielen verschiedenen Leistungen zusammenstellen kann, kann man nicht pauschal sagen, wie hoch der Monatsbeitrag ausfallen würde. Auch eine ungefähre Eingrenzung ist hierbei nicht möglich. Die Preise liegen jedoch generell deutlich über den Beiträgen der GKVs. Des Weiteren ist die Tarifprämie vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand sowie der Berufsgruppe des Interessenten abhängig.
Bei einem privaten Anbieter wird der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern in erster Linie nach dem Alter und der Berufsgruppe berechnet. Für einen 30-jährigen Angestellten würde die „Grundschutz-Tarif“-Prämie ab 154 Euro beginnen. Den „Komfortschutz“ gibt es ab 225 Euro und den „Premium-Schutz“ ab 295 Euro monatlich.
Für Selbstständige wird es schon deutlich teurer. Da beginnt der Versicherungsschutz für einen 30-jährigen bei 238 Euro („Grundschutz“), der „Komfortschutz“ bei 273 Euro und den „Premiumschutz“ gibt es ab 314 Euro.
Außer dem Preisunterschied für den Versicherungsnehmer, gibt es noch einen weiteren wichtigen Unterschied: Beim gesetzlichen Versicherer sind alle Kinder des Versicherungsnehmers im Familientarif kostenlos mitversichert. Bei privaten Anbietern muss jedes Kind einzeln privat versichert werden, was wiederum Kosten in Höhe von circa 100 Euro monatlich bedeutet.
Die wichtigsten Fragen:
Auch bei den gesetzlichen Kassen ist es möglich Zusatzleistungen hinzu zu buchen. Diese werden als Zusatzversicherungen bezeichnet und zum Grundbeitrag addiert. Diese Leistungen laufen unter der Rubrik „Private Zusatzversicherungen“, das bedeutet, dass Sie als Inhaber einer solchen Versicherung trotz der Gesetzlichen Versicherung als Privatpatient in den versicherten Fällen behandelt werden. Zu diesen hinzu buchbaren Zusatzleistungen zählen zum Beispiel Leistungen eines ambulanten oder stationären Zusatzschutzes. Ersteres sichert Naturheilverfahren, Heilmittel-Zuzahlungen und einen Pflegezusatzschutz ab, letzteres versichert Ihnen eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Privatpatienten-Status.
Die deutschen gesetzlichen Versicherer bieten weitreichende Leistungen rund um den Gesundheitsschutz. Diese sind in einem umfangreichen Leistungskatalog zusammengefasst und werden von Krankenkassen-Vertretern und Ärzten ständig erweitert. Jeder gesetzlich versicherte Bürger hat Anspruch auf diese Leistungen. Außerdem bieten gesetzliche Kassen spezielle Leistungen an, um das Risiko vor möglichen Erkrankungen zu verringern. Dazu zählen Präventionsmaßnahmen wie Rückenschule, Yoga oder Ernährungsberatung.
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherern sind die privaten Anbieter nicht dazu verpflichtet jeden zu versichern. Dementsprechend werden die Kunden genau ausgesucht. Dabei werden außer dem Einkommen auch weitere Kriterien betrachtet. Dazu zählen zum Beispiel das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Dabei wird sowohl die aktuelle gesundheitliche Verfassung betrachtet, als auch ein langfristiger Zeitraum vor Vertragsbeginn. Auch die Berufsgruppe und die zu versichernde Leistung sind bei der Entscheidung, ob man zur Versicherung zugelassen wird oder nicht, ausschlaggebend. Private Versicherungsanbieter behalten sich das Recht vor Interessenten ohne Begründung abzulehnen.
Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Rückkehr zur GKV ist nur unter bestimmten Umständen möglich und nur bis zu einem Alter von 55 Jahren. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Aber auch davor ist der Wechsel zurück zur GKV äußerst schwierig, daher sollte der Wechsel zum privaten Sektor gut überdacht sein.
Da Finanzierung der GKV verläuft nach der sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Ausgaben der Kasse durch Beiträge der Kunden finanziert werden. Auf Grund des begrenzten Budgets ist die GKV gezwungen nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vorzugehen und kann daher nicht immer die medizinisch beste Behandlung garantieren. Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenkassen werden zwar regelmäßig erweitert, es kann aber auch passieren, dass Bestandsleistungen auch gekürzt oder gestrichen werden.
Das kann bei der PKV nicht passieren, zumindest nicht einseitig durch den Versicherer. Hier entscheidet immer der Policeninhaber welche Leistungen er hinzu- beziehungsweise abwählen möchte. Da die PKV nach dem „Kostenerstattungsprinzip“ abrechnet, stellt diese im Grunde einen „Rückversicherer“ für Selbstzahler da. Je nach Vertrag werden Leistungen erstattet oder auch nicht. Daher sind die behandelnden Ärzte an keine Budgetierung gebunden und können dem Patienten die beste und modernste Behandlung gewähren. Um aber auch im privaten Sektor die Honorare nicht ausarten zu lassen, gibt es in Deutschland gewisse Abrechnungsrichtlinien. Im Ausland haben diese aber keine Wirkung.
Schutz im Ausland
Die gesetzlichen deutschen Versicherer gewähren im EU-Raum einen Basisschutz über die EHIC. Die Abkürzung steht in diesem Zusammenhang für European Health Insurance Card und bedeutet so viel wie „Europäische Krankenversicherungskarte“. Für die Nutzung dieser Leistungen ist keine zusätzliche Karte oder Dokument notwendig, da alle benötigten Daten auf der Rückseite der Gesundheitskarte Ihrer Versicherung hinterlegt sind.
Der EHIC-Schutz besteht in allen Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland eingegangen sind. Dazu zählen neben den EU Ländern auch die Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Kroatien Mazedonien und seit 2012 auch Serbien. In allen anderen Ländern ist es den gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich untersagt im Schadensfall einzugreifen.
Die private Krankenversicherung ist meistens weltweit ohne regionalen Einschränkungen gültig. Allerdings muss hier immer beachtet werden, ob bestimmte – im Ausland notwendige – Leistungen im jeweiligen Tarif inbegriffen sind. Oftmals bedenkt man beim Vertragsabschluss nicht, dass im Ausland zusätzliche Leistungen unverzichtbar werden können und steht dann im Zweifelsfall ohne ausreichenden Schutz da.
Wie komme ich zu meiner Versicherung?
Diese Versicherungen können Sie abschließen:
Das sagen unsere Kunden:

„Da ich oft im Ausland arbeite, bin ich froh, dass ich über covomo die optimale Versicherung für meine Aufenthalte bekomme.“

„Danke an Euch covomo Team. Jetzt kann der Urlaub mit meinen beiden kleinen Kindern starten. Schön, dass es so unkompliziert geklappt hat..“

„Die Versicherung für mein Auslandssemester in Südafrika habe ich einfach über covomo gefunden und abgeschlossen.“