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Dienstreiseversicherung
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ALLE TARIFE IN EINEM VERGLEICH
Arbeitgeber in Deutschland besitzen gem. § 617 bis 619 BGB eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter, die sowohl für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands als auch für solche ins Ausland gilt. Werden Mitarbeiter also auf eine Dienstreise geschickt, sollte im Vorfeld also unbedingt die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz geklärt werden. Dadurch schützt sich der Arbeitgeber gegenüber möglicherweise anfallender Gesundheits- oder Unfallkosten – und der Mitarbeiter kann bei Auslandsreisen auf adäquate Hilfe bei gesundheitlichen Problemen und Notfällen bauen. Die – mitunter mehrere tausend Euro teuren – Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden ebenfalls übernommen.
Um der Fürsorgepflicht nachzukommen, gibt es zwei verschiedene Varianten, mit denen der richtige Versicherungsschutz ausgewählt werden kann: die Einzelversicherung (einer jeder Reise) oder die pauschale Gruppenversicherung (für alle Reisen in einem Jahr).
DAS DECKEN DIE TARIFE AB
DAS ÜBERNEHMEN DIE TARIFE
✓ Ambulante und stationäre Behandlungen: Kosten, die beim Arztbesuch und einer Behandlung im Ausland entstehen, werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.
✓ Kosten für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel: Kosten für die vom ausländischen Arzt verordneten Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel werden von der Versicherung erstattet.
✓ Kosten für den Rücktransport: Wird die Behandlung im Urlaubsort unmöglich, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport ins Heimatland.
✓ Weiteres: Die Dienstreiseversicherung kann sich zudem, genauso wie die Reiseversicherung aus mehreren Bausteinen zusammensetzen Auslandsreisekranken-, Rücktritt– und Abbruch– sowie Gepäck-, Haftpflicht– oder Unfallversicherung.
DAS SAGEN UNSERE KUNDEN
DESHALB MACHT EINE DIENSTREISEVERSICHERUNG SINN
DESHALB MACHT EINE DIENSTREISEVERSICHERUNG SINN
Deutsche Produkte sind im Ausland sehr gefragt, deswegen müssen deutsche Mitarbeiter ständig neue Märkte erkunden und Geschäftsbeziehungen im Ausland stärken. Die Anzahl der Dienstreisen erhöht sich daher von Jahr zu Jahr. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter während einer Dienstreise durch die gesetzliche Auslandskrankenversicherung oder Unfallversicherung ausreichend geschützt sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Dadurch sind die Mitarbeiter im Ausland nicht geschützt. Ein Umstand, der sehr hohe Kosten, zum Beispiel für die medizinische Behandlung, mit sich bringen kann.
Eine Dienstreiseversicherung dient zu Absicherung Ihrer Mitarbeiter nicht nur während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit, sondern auch in der Freizeit über die gesamte Dauer der Dienstreise.
Deutsche Produkte sind im Ausland sehr gefragt, deswegen müssen deutsche Mitarbeiter ständig neue Märkte erkunden und Geschäftsbeziehungen im Ausland stärken. Die Anzahl der Dienstreisen erhöht sich daher von Jahr zu Jahr. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter während einer Dienstreise durch die gesetzliche Auslandskrankenversicherung oder Unfallversicherung ausreichend geschützt sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Dadurch sind die Mitarbeiter im Ausland nicht geschützt. Ein Umstand, der sehr hohe Kosten, zum Beispiel für die medizinische Behandlung, mit sich bringen kann.
KOMPLETTE TRANSPARENZ UND BESTER KUNDENSERVICE
Wir spielen mit offenen Karten – anders als die meisten “Vergleichs”-Portale favorisieren wir nicht bestimmte Anbieter und stellen einen genauen Vergleich von Versicherungsleistungen bereit. Gerne beraten wir Sie auch in Sonderfällen per E-Mail oder am Telefon. Das kommt bei unseren Kunden an.
Telefon: 069 900 219 219
IN 3 SCHRITTEN ZUR DIENSTREISEVERSICHERUNG
1. Geben Sie die notwendigen Daten in unseren Vergleichsrechner ein und vergleichen Sie die Tarife hinsichtlich Preis und Leistung.
ZUFRIEDENE KUNDEN
ZUFRIEDENE KUNDEN UND TOP-BEWERTUNGEN:
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– Erstinformation (Stand 03/2019) –
1. Firma und Anschrift:
Covomo Versicherungsvergleich GmbH
Rotfeder-Ring 5
60327 Frankfurt am Main
Handelsregister Frankfurt HRB 80547 | UST Ident Nr.: DE299559618
2. Geschäftsführer:
Simon Nörtersheuser
3. Status des Vermittlers nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung:
Covomo Versicherungsvergleich GmbH ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig, bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, gemeldet und im Vermittlerregister unter der Nummer D-WKEZ-NR4KQ-54 registriert.
4. Bei Interesse können Sie die Angaben bei der Registerstelle überprüfen:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
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Tel.: 0180-600-585-0*
* 20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
www.vermittlerregister.info
5. Beteiligungen an Versicherungsunternehmen:
Covomo hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital von Covomo.
6. Art der Vergütung
Für die Vermittlung des Abschlusses einer Versicherung erhält Covomo eine Courtage von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Die Courtage ist in der Versicherungsprämie enthalten.
7. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung
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